Führerscheinbewerber

Führerscheinbewerbern empfehlen wir ein fachlich kompetentes augenärztliches Zeugnis statt eines einfachen Sehtests. Die Fahrerlaubnis-Verordnung sagt: Ein Sehtest ist nicht erforderlich, wenn ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes vorgelegt wird.

Augen-Check für Autofahrer
Bis ins Alter „auto“-mobil bleiben! Wir helfen, dass die Augen bis ins Alter verkehrstauglich bleiben. Mit einem Augen-Check tun Sie etwas für „autofahrer-geeignetes“ Sehen. Von Ihrem Augenarzt wird dies dokumentiert. Selbstverständlich bleibt dabei die ärztliche Schweigepflicht gewahrt. Empfohlen ab dem 40. Lebensjahr: Alle 2 Jahre überprüfen lassen. Und auch der ADAC rät seinen Mitgliedern: ab 60 Jahre jährlich einen Augen-Check!


Außerdem führen wir folgende Begutachtungen und Untersuchungen für Sie durch:

  • Gutes Sehen am Arbeitsplatz (Bildschirmuntersuchung)
  • Fliegerärztliche Untersuchungen
  • Sportboottauglichkeit
  • Sportmedizinische augenärztliche Untersuchungen
  • Tauchmedizinische Untersuchungen
  • Einstellungsuntersuchungen (z. B. für Polizei)
  • Untersuchung des Farbensehens (Anomaloskop)
  • Ermittlung von Blendempfindlichkeit und Nachtsehen (Mesotest)