Netzhautvorsorge

Liebe Patienten,

Degenerationen der Netzhaut, Löcher, Risse oder deren Vorstufen können - bleiben sie unerkannt - zu erheblichen Einschränkungen im Sichtfeld - oder im Falle einer Netzhautablösung - sogar zur Erblindung führen. Daher ist eine frühzeitige Vorsorgeuntersuchung empfehlenswert. Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut (Ablatio-Vorstufen) auf: Das geschieht in erhöhtem Ausmaß bei Kurzsichtigen. Diese Veränderungen können vom Augenarzt frühzeitig erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Oft  genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den Verlust des Sehens abzuwenden.

Diese Ablatio- Vorstufen in der äußeren Netzhaut lassen sich in der Regel nur bei sehr weiter Pupille erkennen.

Langsam wachsende Tumore der Netzhaut oder der darunter liegenden Aderhaut, wie zum Beispiel das gefährliche Aderhautmelanom, werden bei der routinemäßigen Augenhintergrundkontrolle übersehen, wenn sie sich im äußeren Bereich der Netzhaut befinden. Je früher diese Veränderungen erkannt werden, umso größer ist die Chance, das Augenlicht zu erhalten.

Bei der routinemäßigen Augenhintergrundkontrolle (Kassenleistung) wird nur die zentrale Netzhaut begutachtet, eine vorsorgliche Untersuchung der äußeren Netzhaut ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Nutzen Sie daher unsere Netzhautvorsorge zu Ihrer Sicherheit.  

Werden bei der Netzhautvorsorge Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung).

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